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Euer Partner für Lösungen und Konzepte im Bereich Veranstaltungstechnik - digital, analog, offline oder hybrid

A. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.    GELTUNGSBEREICH

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jedes Rechtsgeschäfts, das die Soundlight l. e. GmbH & Co. KG, Straße des 17. Juni 4, 04425 Taucha, Telefon: 0341 24059330, E-Mail: info@soundlight-le.de eingetragen im Handelsregister des AG Leipzig zu HRA 17845, vertreten die Komplementärin Soundlight I.e. – Verwaltungs – GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Carlo Törpel (nachfolgend Soundlight l.e.), mit einem Kunden abschließt (Soundlight l.e. und Kunde nachfolgend einzeln Vertragspartei und zusammen Vertragsparteien).
1.2    Diese AGB gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle Erweiterungen und Änderung von Rechtsgeschäften, auch wenn dabei nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3    Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Bestandteil eines Rechtsgeschäftes, wenn und soweit sich Soundlight l.e. mit ihnen oder mit Teilen davon schriftlich und ausdrücklich einverstanden erklärt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Soundlight l.e. in Kenntnis abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Kunden eigene Leistungen erbringt.

B. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR SÄMTLICHE RECHTSGESCHÄFTE

Für sämtliche Rechtsgeschäfte, die zwischen den Vertragsparteien geschlossen werden, geltend die Regelungen in diesem Abschnitt B.
2.    ZUSTANDEKOMMEN UND INHALT VON RECHTSGESCHÄFTEN
2.1    Alle Angebote von Soundlight l. e. sind freibleibend. Änderungen bleiben vorbehalten.
2.2    Rechtsgeschäfte zwischen Soundlight l.e. und dem Kunden kommen nur durch die schriftliche Annahme eines Angebots des Kunden durch Soundlight l. e. zustande. Die Schriftform wird durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per Fax oder E-Mail gewahrt. Die schriftliche Annahme kann auch durch Ausstellung eines Lieferscheins erklärt werden.
2.3    Gegenstand und Umfang des Rechtsgeschäftes ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung und der Auftragsbestätigung. Von Soundlight l.e. ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet. Das Rechtsgeschäft wird von Soundlight l.e. nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.
2.4    Der Kunde wird Soundlight l.e. alle jeweils für die ordnungsgemäße Ausführung des Rechtsgeschäftes erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Soundlight l.e. erbringt alle Vertragsleistungen auf der Grundlage der vom Kunden oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen. Diese werden Soundlight l.e. auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt ausschließlich bei dem Kunden.
2.5    Soundlight l.e. ist berechtigt, sich zur Durchführung des Rechtsgeschäftes sachverständiger Personen zu bedienen und Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen. Soundlight l.e. ist nicht verpflichtet, dem Kunden Angebote oder Rechnungen von Dritten vorzulegen.
2.6    Änderungen und Ergänzungen einzelner Leistungen oder Abweichungen von vereinbarten Leistungen sind nur mit ausdrücklicher Bestätigung durch Soundlight l.e. wirksam.

3.    LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG

3.1    Für den Fall, dass ein Rechtsgeschäft eine Lieferung an den Kunden beinhaltet bestimmt Soundlight l.e. die Art der Versendung. Versandkosten trägt der Kunde. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder des Verlusts und der zufälligen Verschlechterung des gelieferten Gegenstandes geht bei Lieferung auf den Kunden über, sobald die Waren an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wurden.
3.2    Soweit die Lieferung durch einen Spediteur erfolgt, haftet Soundlight l.e. nicht für eine durch den Spediteur verursachte Lieferverzögerungen, wenn die Ware dem Spediteur von Soundlight l.e. rechtzeitig übergeben wurde.
3.3    Angemessene Teillieferungen sind Soundlight l.e. gestattet.
3.4    Grundlegende Betriebsstörungen, insbesondere aufgrund von nicht von Soundlight l.e. zu vertretenden Vorkommnissen wie Rohstoff- oder Arbeitskräftemangels, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder anderer höherer Gewalt befreien beide Vertragsparteien von den Vertragspflichten.

4.    LIEFERFRISTEN

4.1    Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen und Liefertermine durch Soundlight l.e. führt nicht zur Unmöglichkeit der Leistung (kein absolutes Fixgeschäft).
4.2    Rücktrittsrechte und/oder Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen, soweit Soundlight l.e. nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
4.3    Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden ist Soundlight l.e. zur Geltendmachung des daraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder des Verlusts und der zufälligen Verschlechterung der Waren geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Kunden über.
4.4    Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Kunden, entfällt die Lieferpflicht.

5.    PREISE, GESAMTSCHULDNER

5.1    Es gelten die von Soundlight l.e. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Bei Auftragserteilung nicht vereinbarte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, sind zusätzlich vergütungsfähig.
5.2    Sämtliche Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und den Kosten für Verpackung und ggf. Versand.
5.3    Preisanpassungen bleiben in dem Umfang vorbehalten, in dem sich bis zur Ausführung des Rechtsgeschäfts Rohstoffpreise, Transportkosten, Steuersätze oder sonstige Kostenfaktoren mit unmittelbarer Auswirkung auf die Kalkulation ändern und zwischen Abschluss und Leistungszeit des Vertrages mehr als vier Monate vergangen sind. Kostenerhöhungen und Kostensenkungen einzelner Kostenelemente werden saldiert.
5.4    Mehrere Kunden eines Vertrages haften als Gesamtschuldner. Erklärungen mit Wirkung für und gegen alle Gesamtschuldner kann Soundlight l.e. wirksam einem Kunden gegenüber abgegeben.

6.    ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT UND VERZUG

6.1    Die Abrechnung der Vergütung erfolgt durch gesonderte Rechnungslegung. Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
6.2    Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Soundlight l.e. berechtigt, die Gesamtforderung sofort fällig zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7.    AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG

7.1    Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder gegenüber Soundlight l.e. rechtskräftig festgestellt sind.
7.2    Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte sehen dem Kunden nur wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
7.3    Soundlight l.e. ist zur Leistung nicht verpflichtet, wenn aus früheren oder anderen laufenden Aufträgen noch Außenstände des Kunden zu verzeichnen sind.

8.    URHEBERRECHTSCHUTZ

8.1    Von Soundlight l.e. erstellte Angebote und Angebotsunterlagen, insbesondere Veranstaltungskonzepte, Entwürfe, statische Berechnungen und ähnliche Unterlagen, sind geistiges Eigentum von Soundlight l.e. und dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Soundlight l.e. für andere als die vertraglichen Zwecke verwendet und/oder an Dritte weitergeben werden.
8.2    Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Soundlight l.e. zur Verschwiegenheit über den Inhalt der Angebote und Angebotsunterlagen und wird diese Verpflichtung auch an Dritte weitergeben, die mit Zustimmung von Soundlight l.e. im Rahmen der Vertragsdurchführung tätig sind oder sonst durch den Kunden in befugter Weise Kenntnis von Angebot und Angebotsunterlagen haben.

9.    REFERENZEN, FOTOS

9.1    Soundlight l.e. ist berechtigt, die Firmennamen des Kunden sowie Kurzbeschreibungen der Auftragsinhalte in einer Referenzliste zu nennen, die Soundlight l.e. als Referenzen gegenüber potentiellen Kunden verwenden wird.
9.2    Sofern nicht anders vereinbart, ist Soundlight l.e. berechtigt, von Veranstaltungsorten von Kunden, die Soundlight l.e. mit seiner Veranstaltungstechnik ausgestattet, Fotos zu machen, ohne dass auf diesen  Menschen abgebildet sind, und diese zu Werbezwecken auf seiner Internetseite und in sonstigem Werbematerial (Flyer, Prospekte, Kataloge, Veranstaltungskonzepte) zu nutzen.

10.    ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

10.1    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2    Erfüllungsort ist Leipzig oder die von Soundlight l.e. bezeichnete Abholstelle.
10.3    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen ist Leipzig.C. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Beinhaltet das Rechtsgeschäft den Kauf von Gegenständen (nachfolgend Waren) im Sinne der §§ 433 ff. BGB gelten ergänzend zu den Regelungen in Abschnitt B. dieser AGB die Regelungen in diesem Abschnitt C.

11.    ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT UND VERZUG

11.1    Es wird Vorkasse vereinbart. Vom Kunden zu leistende Zahlungen sind in einer Summe bis spätestens drei (3) Tage vor vereinbarter Lieferung oder Abholung per Banküberweisung an Soundlight l.e. zu zahlen. Die zu nutzende Kontoverbindung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
11.2    Bei Abholung durch den Kunden kann dieser auch in voller Höhe in bar bezahlen.
11.3    Wird dem Kunden ausnahmsweise eine andere Zahlungsweise als Vorauskasse eingeräumt, ist Soundlight l.e. bei Bekanntwerden von Verschlechterungen der wirtschaftlichen Lage des Kunden unter Widerruf vereinbarter Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, wenn nicht der Kunde vorher dingliche Sicherheit leistet.

12.    EIGENTUMSVORBEHALT

12.1    Die von Soundlight l.e. an den Kunden gelieferte Ware (nachfolgend Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der jeweiligen Lieferung und Leistung im Eigentum von Soundlight l.e. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, bleibt die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung aller derzeitigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden (einschließlich Saldoforderungen aus einem Kontokorrentverhältnis) im Eigentum von Soundlight l.e.
12.2    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Soundlight l.e. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen (nachfolgend Verwertungsfall). Das Herausgabeverlangen beinhaltet zugleich die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag. Soundlight l.e. ist zur Verwertung der Vorbehaltsware befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
12.3    Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung an Soundlight l.e. ab, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt. Soundlight l.e. nimmt diese hiermit Abtretung an. Soundlight l.e. ist verpflichtet, die abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der im Verwertungsfall realisierbare Wert der Sicherheiten 110% der Forderungen von Soundlight l.e. gegen den Kunden übersteigt. Der Eigentumsvorbehalt gilt solange, bis sämtliche Forderungen von Soundlight l.e. gegen den Kunden getilgt sind. Soundlight l.e. ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
12.4    Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Das Recht von Soundlight l.e., eine abgetretene Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Soundlight l.e. kann die Einziehungsermächtigung des Kunden im Verwertungsfall widerrufen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Soundlight l.e. die Namen der Drittschuldner und die Forderungshöhe gegen diese mitzuteilen und Soundlight l.e. mit allen sonstigen Auskünften und Unterlagen zu versorgen und in die Lage zu versetzen, die abgetretenen Forderungen, deren Abtretung bereits jetzt und hiermit angenommen wird, zu realisieren. Die Übertragung, Sicherungsübereignung und Verpfändung des Vorbehaltseigentums bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Soundlight l.e. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum, insbesondere Pfändungen, sind Soundlight l.e. vom Kunden sofort schriftlich anzuzeigen.
12.5    Sollte sich die Vorbehaltsware nach der Auslieferung bei dem Kunden oder einem Dritten wesentlich verschlechtern oder untergehen, tritt der Kunde seine Ansprüche gegen Dritte aus dieser Verschlechterung oder dem Untergang der Vorbehaltsware an Soundlight l.e. in voller Höhe ab. Dies sind insbesondere Ansprüche aus Versicherungsverhältnissen auf Versicherungsleistung wegen Verschlechterung oder Untergang. Soundlight l.e. ist verpflichtet, diese abgetretenen Ansprüche freizugeben, soweit der im Verwertungsfall realisierbare Wert der Sicherheiten 110% der Forderung von Soundlight l.e. gegen den Kunden übersteigt.

13.    RÜGEOBLIEGENHEIT, GEWÄHRLEISTUNG

13.1    Ansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigt. Ansprüche des Kunden wegen verborgener Sachmängel sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigt.
13.2    Eine Gewähr für Farbabweichungen sowie Differenzen in Abmessung, Dicke und Gewicht und ähnliches wird nicht übernommen.
13.3    Im Falle eines Sachmangels leistet Soundlight l.e. Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Ersetze Teile gehen in das Eigentum von Soundlight l.e. über.
13.4    Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
13.5    Für gebrauchte Ware ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Soundlight l.e. beruhen. Dies gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Soundlight l.e. beruhen.
13.6    Nach Be- oder Verarbeitung der Ware durch den Kunden bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Eigenmächtige oder nicht genehmigte Änderungen oder Instandsetzungen an den Waren durch den Kunden entbinden Soundlight l.e. von jeglicher Gewährleistung.

14.    HAFTUNG

14.1    Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des ProdHaftG. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Soundlight l.e. der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
14.2    Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, leitenden Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Soundlight l.e.D. ALLGEMEINE VERMIETUNGSBEDINGUNGEN
Beinhaltet das Rechtsgeschäft die Vermietung von Gegenständen (nachfolgend Mietsache) im Sinne der §§ 535 ff. BGB gelten ergänzend zu den Regelungen in Abschnitt B. dieser AGB die nachfolgenden Regelungen in diesem Abschnitt D:

15.    RÜCKTRITT VOR VERTRAGSBEGINN UND STORNOGEBÜHREN

15.1    Ein Rücktritt vor Vertragsbeginn muss mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.
15.2    Tritt der Kunde, ungeachtet des Grundes, vom Mietvertrag zurück, ist Soundlight l.e. berechtigt, Stornierungskosten abhängig vom Auftragswert zu erheben. Die Stornierungssätze lauten wie folgt:
  • bis 30 Tage vor Mietbeginn = 40 % vom Auftragswert
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn = 50 % vom Auftragswert
  • bis 7 Tage vor Mietbeginn = 60 % vom Auftragswert
  • vom 7. Tage bis Mietbeginn = 100 % vom Auftragswert

16.    GEBRAUCH DER MIETSACHE

16.1    Dem Kunden obliegen sämtliche Pflichten, die mit dem Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietsache verbunden sind. Er hat sämtliche Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers und von Soundlight l.e. zu beachten.
16.2    Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel oder Sachschäden an der Mietsache unverzüglich Soundlight l.e. anzuzeigen. Er verpflichtet sich, Soundlight l.e. unter Überlassung aller Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Mietsache widerrechtlich gepfändet oder in anderer Weise von Dritten beansprucht wird. Gleiches gilt auch, wenn die Mietsache in sonstiger Weise verlustig geht.

17.    UNTERVERMIETUNG

17.1    Eine Untervermietung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Soundlight l.e. zulässig. Eine erteilte Zustimmung kann widerrufen werden, wenn in der Person oder dem Verhalten des Untermieters Gründe vorliegen, die Soundlight l.e. zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen würden, falls diese Gründe in der Person oder dem Verhalten des Kunden vorlägen.
17.2    Bei unbefugter Untervermietung kann Soundlight l.e. verlangen, dass der Kunde sobald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb Monatsfrist, das Untermietverhältnis kündigt. Geschieht dies nicht, kann Soundlight l.e. das Hauptmietverhältnis fristlos kündigen.
17.3    Soundlight l.e. ist berechtigt, die Zustimmung zur Untervermietung von der Vereinbarung eines angemessenen Untermietzuschlags von bis zu 20 Prozent der vereinbarten Miete abhängig zu machen.
17.4    Im Falle einer Untervermietung haftet der Kunde für alle Handlungen oder Unterlassungen des Untermieters ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden.
17.5    Als Untervermietung gilt auch jede sonstige nicht nur vorübergehende Gebrauchs-überlassung an Dritte.

18.    BESICHTIGUNG DER MIETSACHE

Soundlight l.e. bzw. deren Bevollmächtigten und Beauftragten sind zur Besichtigung der Mietsache innerhalb angemessener Geschäftszeiten des Kunden nach vorheriger Anmeldung berechtigt. Für Gefahrenfälle ist Soundlight l.e. jederzeitiger Zutritt zu ermöglichen.

19.    VERSICHERUNGEN

19.1    Der Kunde hat für die Risiken Wind, Sturm, Wasser, Schnee, Feuer oder höhere Gewalt geeignete Sachversicherungen abzuschließen, die der Höhe nach dem Wert dem Mietgegenstand entsprechen.
19.2    Der Kunde hat Soundlight l.e. auf Verlangen einen schriftlichen Nachweis darüber vorzulegen.

20.    HAFTUNG FÜR MÄNGEL UND SCHÄDEN

20.1    Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Mietsache hat der Kunde nur, wenn Soundlight l.e. den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat oder Soundlight l.e. mit der Mängelbeseitigung vorsätzlich oder grob fahrlässig in Verzug gerät. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Insoweit haftet Soundlight l.e. bei Vorsatz und Fahrlässigkeit (auch ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen).
20.2    Der Kunde haftet für jede Beschädigung der Mietsache, auch wenn die Beschädigung von seinen Angestellten, Mitarbeitern, Untermietern, Besuchern, Lieferanten und Handwerkern verursacht wurde.
20.3    Schäden, die während der Dauer der Miete durch einen technischen Defekt, Wind, Sturm, Wasser, Schnee, Feuer oder höhere Gewalt an der Mietsache entstehen und die Gebrauchsmöglichkeit der Mietsache einschränken, berechtigen den Kunden nicht zur Mietminderung und verpflichten Soundlight l.e. nicht zur kostenfreien Mangelbeseitigung, es sei denn, die Schäden sind auf grob
fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz von Soundlight l.e. oder Erfüllungsgehilfen von Soundlight l.e. zurückzuführen.
20.4    Eine Haftung von Soundlight l.e. für Schäden an Gebäuden, Grundstücken und Gegenständen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind auf grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz von Soundlight l.e. oder Erfüllungsgehilfen von Soundlight l.e. zurückzuführen.

21.    KÜNDIGUNG

21.1    Soundlight l.e. ist berechtigt, eine nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessene Miete spätestens am 15. eines Kalendermonats zum Ablauf des nächsten Kalendermonats ordentlich zu kündigen.
21.2    Für die Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn
  • sich der Kunde mit der Zahlung einer Monatsmiete länger als einen Monat in Verzug befindet,
  • der Kunde mit nicht unerheblichen Teilen der Miete trotz Abmahnung mehrmals in Verzug gerät,
  • eine wesentliche Verschlechterung oder erhebliche Gefährdung der Vermögenslage des Kunden vorliegt und dadurch zugleich die Ansprüche und Interessen von Soundlight l.e. gefährdet werden,
  • der Kunde die Mietsache trotz Abmahnung in vertragswidriger Weise nutzt,
  • der Kunde einen von Soundlight l.e. nach Ziff. 19.2 dieser AGB angeforderten schriftlichen Nachweis über den Abschluss geeigneter Versicherungen nach nicht innerhalb von zwei Wochen vorlegt,
  • Soundlight l.e. über den Zweck der Nutzung der Mietsache, insbesondere über den Charakter, den Veranstalter und/oder die Gäste einer von dem Kunden oder einem Untermieter darin geplanten Veranstaltung, nicht wahrheitsgemäß informiert oder arglistig getäuscht wurde.

22.    ABLAUF DER MIETZEIT

22.1    Bei Ablauf der Mietzeit verlängert sich das Mietverhältnis auch dann nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde den Gebrauch der Mietsache fortsetzt und eine Vertragspartei dem nicht widerspricht; § 545 BGB findet keine Anwendung.
22.2    Gibt der Kunde die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit nicht zurück, kann Soundlight l.e. für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.E. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN AUF- UND ABBAU SOWIE FÜR BETREUUNG
Beinhaltet das Rechtsgeschäft zusätzlich zum Verkauf oder zur Vermietung mit dem Kunden der Auf- und/oder Abbau der Waren oder Mietsachen oder Betreuungsleistungen gelten ergänzend zu den Regelungen in Abschnitt B. und C. oder D. dieser AGB die nachfolgenden Regelungen in diesem Abschnitt E.

23.    DURCHFÜHRUNG DES AUF-/ABBAUS

23.1    Wartezeiten und vom Kunden zu vertretende sonstige Aufwände werden gesondert berechnet.
23.2    Geringfügige zeitliche Verzögerungen durch Soundlight l.e. befreien den Kunden nicht von seinen Zahlungspflichten und berechtigen den Kunden insbesondere nicht zu eigenmächtigem Auf- oder Abbau des Vertragsgegenstandes ohne Soundlight l.e. Bei Zuwiderhandlung wird eine pauschale Vertragsstrafe für den Kunden von EUR 1.000,00 sofort fällig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
23.3    Die Anschlüsse für Strom sowie gegebenenfalls Wasser und Abwasser sowie für Feuerlöscher und Notbeleuchtung (Not-Akkustrahler und Notausgangsbeleuchtung), hat der Kunde zu stellen.

24.    CREW-CATERING

24.1    Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Einsatz-Zeit zur Durchführung von Auf- und Abbau sowie Betreuungsleistungen für eine angemessene Verpflegung (Essen und Getränke) von den von Soundlight l.e. eingesetzten Crew-Mitglieder auf seine Kosten zu sorgen. Soundlight l.e. wird dem Kunden hierfür mit angemessener Frist die Anzahl der voraussichtlich tätigen Crew-Mitglieder mitteilen.
24.2    Sollte der Kunde gegen die in vorstehender Ziff. 24.1 geregelte Pflicht verstoßen, hat er Soundlight l.e. für jeden angefangenen Tag und jedes tatsächlich tätig gewordene Crew-Mitglied eine Entschädigungspauschale für den Verpflegungsaufwand in Höhe von EUR 24,00 zu zahlen.

25.    ABNAHME

25.1    Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt bei Fertigstellung des Aufbaus des Vertrags-gegenstandes. Teilabnahmen finden nicht statt.
25.2    Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.
25.3    Wird der Vertragsgegenstand nicht fristgerecht abgenommen, obwohl die Leistung mangelfrei erbracht wurde, ist Soundlight l.e. berechtigt, wahlweise die Gegenleistung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus sind unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30 Prozent der Auftragssumme als Entschädigung ohne Vorlage eines Nachweises als Schadensersatz geschuldet. Der Kunde kann den Nachweis führen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

26.    MÄNGELHAFTUNG

Soundlight l.e. haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag. Soundlight l.e. steht zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung zu. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz) zu.

27.    HAFTUNG

27.1    Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des ProdHaftG. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Soundlight l.e. der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
27.2    Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, leitenden Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Soundlight l.e.

28.    KÜNDIGUNG

28.1    Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649 Satz 1 BGB Gebrauch, ist Soundlight l.e. berechtigt, folgende pauschale Vergütung in Rechnung zu stellen:
  • bei Kündigung bis 14 Tage vor Aufbau-beginn – 100 % des Netto-Auftragswertes
  • bei Kündigung 14 bis 21 Tage vor Aufbau-beginn – 75 % des Netto-Auftragswertes
  • bei Kündigung ab 21 Tagen vor Aufbau-beginn – 50 % des Netto-Auftragswertes.
28.2    Dem Kunden steht der Nachweis zu, dass die Soundlight l.e. gemäß § 649 Satz 2 BGB zustehende Vergütung niedriger ist.